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Strafverteidigung Apres Ski

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Strafverteidigung bei Après-Ski-Auseinandersetzungen – Erfahrene Rechtsberatung vom ersten Moment an

Tätliche Auseinandersetzungen beim Après-Ski, wie bspw. Schlägereien, Messerstechereien oder ähnliche Gewalttaten können schnell strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen, wenn Personen verletzt werden. Die Rechtsanwälte unserer in Österreich etablierten Kanzlei haben sich auf die Verteidigung von Beschuldigten in solchen Verfahren spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in diesem Bereich, kennen die Arbeitsweise der Polizei, von Gerichten und Behörden. Außerdem setzen wir auf ständige Fortbildung.

Umfassende Vertretung vor allen österreichischen Gerichten

Wir vertreten Ihre Interessen vor sämtlichen österreichischen Gerichten – vom Bezirksgericht bis zum Obersten Gerichtshof. Dabei setzen wir auf fundierte Kenntnis des österreichischen Strafrechts und eine engagierte Verteidigung.

Frühzeitige Beauftragung eines Anwalts ist entscheidend

Im Strafverfahren ist es von wesentlicher Bedeutung, bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die österreichische Strafprozessordnung gibt Ihnen das Recht, in jeder Lage des Verfahrens den Beistand eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Der Verteidiger steht Ihnen beratend und unterstützend zur Seite und kann verhindern, dass Sie sich durch eine unüberlegte Aussage unnötig selbst belasten. Kontaktieren Sie uns daher idealerweise bereits vor einer anstehenden Einvernahme bei der Polizei. Die Polizei muss Ihnen laut Gesetz vor Ihrer Vernehmung ermöglichen, einen Verteidiger zu kontaktieren, beizuziehen und zu bevollmächtigen. Wir beraten Sie vorab über Ihre Rechte und begleiten Sie auf Wunsch gerne zur Befragung bei der Polizei. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Zögern Sie daher nicht, uns umgehend zu kontaktieren.

Kontakt

Wir sind telefonisch unter 0043 5418 20400 oder per E-Mail unter office@wlawfirm.eu zu erreichen. An den Wochenenden bzw. außerhalb der Öffnungszeiten unserer Kanzlei können Sie uns auch unter folgender Notfallnummer erreichen: 0043 664 2040951. Sie können mit uns einfach auf Niederländisch, Deutsch oder Englisch kommunizieren.