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Ski-Bergsportunfall

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Schirecht, Bergsportrecht, Personenschäden bei Skiunfällen

Ihr Anwalt für Schiunfall : Wie kann ich Schadenersatz bei einem Schiunfall verlangen?

  Ski- und Bergsteigerunfällen sind unser Spezialgebiet. Schnelles Reagieren nach dem Unfall ist wichtig. Es ist ratsam, Beweise zu sammeln und ein Tagebuch über die Ereignisse zu führen.   Wer klärt bei einem Unfall die Schuldfrage?   Je nach Lage des Falles kann es sinnvoll sein, bei der Polizei eine Aussage zu machen oder nicht. Denken Sie daran: Die Polizei entscheidet nicht über die Schuld! Das macht der Richter.

Rufen Sie uns bitte an und fragen Sie nach MMag. Florian Stachowitz oder schicken Sie uns so schnell wie möglich eine E-Mail an office@wlawfirm.eu.

Wir können dann schnell mit der örtlichen Polizei oder der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen. Wer muss den Unfall beweisen?   Es ist wichtig, dass Sie sich nach einem Unfall so schnell wie möglich an unsere Kanzlei wenden. So gehen möglicherweise wertvolle Beweismittel nicht verloren oder Sie belasten sich nicht bei polizeilichen Vernehmungen. Eine erste telefonische Beratung ist kostenlos.   Wann sollte ich einen Anwalt hinzuziehen?   Österreich ist ein sehr beliebtes Reiseziel wegen der Natur und vor allem wegen der Berge. Hoch-gebirgstouren, Bergwanderungen, Mountainbiking, Rafting, Canyoning, Bergsteigen, Skifahren und nicht zu vergessen Skitouren abseits der Pisten sind Aktivitäten, die entspannend sind und Spaß machen, aber auch Risiken bergen. Das wird oft nicht bedacht. Wenn ein Unfall passiert, sind die Folgen oft nicht absehbar. Diese können sich über Jahre hinziehen. Sowohl in strafrecht-licher (Strafe) als auch in zivilrechtlicher Hinsicht (Schadenersatz).   Wenn sich ein Unfall in Österreich ereignet, gilt österreichisches Recht. Rechtzeitige Beratung ist wichtig, denn Ihr Anspruch kann verjähren. Verjährung bei Unfall mit Personenschaden in Österreich Die Verjährungsfrist in Österreich beträgt 3 Jahre nach dem Unfallereignis (Kenntnis von Schaden und Schädiger). Wenn der Schaden bis dahin nicht gerichtlich geltend gemacht oder außergerichtlich anerkannt worden ist, ist es zu spät. Schmerzengeld bei Skiunfall in Österreich Bitte beachten Sie, dass in Österreich der Schadenersatz und insbesondere das Schmerzensgeld anders berechnet wird als in anderen Ländern und sogar höher sein kann als in Ihrem Heimat-land. Begleichen Sie daher Ihren Schaden nicht in Ihrem Heimatland, ohne vorher zu prüfen, wie hoch das Schmerzensgeld nach österreichischen Maßstäben sein würde. Wir haben mehr als einmal erlebt, dass ausländische Schadenregulierer den Fall nach niedrigeren Maßstäben als in Österreich abgerechnet haben und dabei manchmal Zehntausende von Euro auf der Strecke blieben..

Ein Ski- oder Bergsteigerunfall ist passiert :was muss ich tun?

Strafrecht

Bei einem Skiunfall mit Personenschaden werden von der Polizei Ermittlungen durchgeführt und ein Bericht erstellt. Dabei werden Zeugen vernommen, Fotos zur Beweissicherung gemacht und die möglichen Täter und Opfer vernommen. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Bericht an den Staatsanwalt weitergeleitet. Der Staatsanwalt wird dann die Umstände des Skiunfalls straf-rechtlich bewerten. Liegen nach Ansicht des Staatsanwalts genügend Beweise vor, ist der Fall nach dem Gesetz zur Anklage zu bringen. Ist die Beweislage unzureichend, wird das Strafverfah-ren eingestellt und die Klage abgewiesen. Wenn der Fall vor Gericht kommt, gibt es drei Möglichkeiten: 1. Der Fall wird diversionell erledigt, eine Art Kompromiss, bei dem der Beschuldigte einen Betrag als Entschädigung für die Verwaltungsarbeit der Justiz zahlt. Darüber hinaus muss der Beschuldigte in der Regel auch eine Entschädigung an das Opfer zahlen. Der Beschuldigte be-kennt sich nicht schuldig, d.h. es gibt keinen obligatorischen Beweis für ein Zivilverfahren. 2. Der Beschuldigte wird freigesprochen 3. Der Beschuldigte wird verurteilt.

Das Zivilverfahren

Die Geltendmachung von Personenschäden bei Skiunfällen erfordert besondere Kenntnisse. Nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch Skifahrerische. Natürlich versuchen wir zunächst, den Schaden mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherer gütlich zu regeln. Erst wenn dies nicht gelingt, wird nach Rücksprache mit Ihnen ein Gerichtsver-fahren eingeleitet. Vor der Einleitung eines Verfahrens müssen zunächst die Erfolgsaussichten geprüft werden. In Österreich richten sich die vom Gericht zugesprochenen Prozesskosten nach dem Streitwert. Aus diesem Grund halten wir es für sehr wichtig, die erste Analyse sehr genau durchzuführen und das Prozesskostenrisiko so gering wie möglich zu halten.

Sportwissenschaft und medizinische Wissenschaft

Manchmal ziehen wir auch die sportwissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck hinzu, um z.B. Geschwindigkeitsberechnungen, mögliche Alternativen zum Sturzhergang, Energieabsorption usw. durchzuführen. Auch Untersuchungen durch Fachärzte, die mit uns zusammenarbeiten, fin-den statt. Anhand der Verletzungen ist es oft möglich, den Sturz oder den Wahrheitsgehalt von Zeugenaussagen zu beurteilen. Herr Wijnkamp, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Skilehrer und Bergretter tätig ist, hat sich spezielle praktische Kenntnisse angeeignet und auch theoretische Fächer wie Kinetik belegt. Er ist daher in der Lage, den Skiunfall mit diesem Fachwissen zu analysieren. In der Regel weiß das Opfer selbst nicht genau, wie der Unfall passiert ist. Dafür passieren Ski-Unfälle viel zu schnell. Wir sehen es als unsere erste Aufgabe an, hier Klarheit zu schaffen.

Was für den Anwalt wichtig ist.

Objektive Beweise: Fotos vor und nach dem Skiunfall, Witterungsbedingungen während des Skiunfalls, Schneeverhältnisse während des Skiunfalls, der genaue Ort des Skiunfalls. Es ist auch wichtig zu wissen, ob es einen Polizeibericht über den Skiunfall gab. Stumme Zeugen (Schäden an Kleidung und Schuhen, Skiern oder Snowboards) können ebenfalls wichtig sein. Wir raten Ihnen, diese nicht wegzuwerfen! Subjektive Angaben: Was haben Sie gesehen, welchen Eindruck haben Sie vom Skiunfall, haben Sie Zeugen usw.? Wurde der Skiunfall durch einen anderen Skifahrer/Snowboarder verursacht oder ist der Skiunfall darauf zurückzuführen, dass der Bergbahnbetreiber nicht genügend für die Sicherheit auf der Piste gesorgt hat?

Schadensfeststellung und Entschädigung nach einem Skiunfall:

Die in Österreich zugesprochenen Schadenersatzleistungen bei Skiunfällen sind deutlich höher als die von Richtern anderer Länder zugesprochenen. Neben der Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Unannehmlichkeiten gibt es gesonderte Entschädigungen für Narben, physische oder psychische Belastungen, die Ihre Lebensqualität beeinträchtigt haben. Auch eine Entschä-digung für die Kosten der Hilfe, weil das Opfer sich nicht mehr selbst im Haushalt helfen konnte, die Pflege durch Familienangehörige des Opfers usw. gehören zu den zugesprochenen Leistun-gen. Natürlich gibt es auch materielle Schaden. Ein Beispiel: Der Schadenersatz für eine Knieverletzung, wie sie bei Ski-Unfällen häufig vorkommt, kann sich schnell auf mehr als Euro 20.000 belaufen, abgesehen von den Prozesskosten und dem Verlust der Arbeitsfähigkeit. In anderen Ländern liegt dieser Betrag deutlich niedriger. Die österreichische Justiz kennt sich mit Skiunfällen bestens aus. Eine Befundaufnahme auf der Skipiste: Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist es klüger, den Fall in Österreich vor Gericht zu bringen. Die österreichischen Gerichte sind auf Skiunfälle spezialisiert und es findet immer eine Befundauf-nahme auf der Skipiste statt um den Unfall zu rekonstruieren. Als Geschädigter können Sie dann genau erklären, wie der Unfall passiert ist. Unsere Kanzlei verwendet eine spezielle Checkliste angepasst an das österreichische Recht, die von unseren Klienten ausgefüllt wird, damit kein Element vergessen wird.

Welches Recht bei einem Ski-Unfall?

Ein wichtiger Aspekt, auf den wir achten, ist die Frage, wo das Verfahren geführt werden soll und nach welchem Recht es dann abläuft. Wenn sich der Schiunfall in Österreich ereignet und Perso-nen aus anderen Ländern involviert sind, erfordert dies Kenntnisse im internationalen Privatrecht. Nicht nur die Ansprüche sind wichtig, sondern auch die Frage, wo ein erlangtes Urteil vollstreckt werden kann. Viele Länder sind Vertragsparteien oder unterliegen europäischen Regelungen. Auch dies sind Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Auch die Vollstreckungschancen eines für den Man-danten positiven Urteils müssen in die Bewertung einfließen.